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Zu Besuch nach Deutschland
Für einen kurzen Besuch brauchen die meisten Menschen außerhalb der EU ein Schengen-Visum. Es wird bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland beantragt. Behörden prüfen vor allem, ob die Person nach dem Besuch zurückkehrt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand der Prüfung: 27.10.2026.
So läuft es ab
- 1Prüfen, ob ein Visum nötig istDas hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Auf der Seite des Auswärtigen Amts steht die Liste der Länder.
- 2Zweck und Zeitraum festlegenWann, wie lange, wo wohnst du? Je klarer der Plan, desto besser lässt er sich belegen.
- 3Einladung oder Verpflichtungserklärung klärenWer in Deutschland einlädt, kann eine Verpflichtungserklärung bei der örtlichen Ausländerbehörde abgeben. Sie ist nicht in jedem Fall Pflicht. Die Botschaft sagt, was sie braucht.
- 4Unterlagen sammelnSiehe Checkliste. Beginne früh, manche Nachweise brauchen Wochen.
- 5Termin buchenNur über die offizielle Seite der Vertretung. Termine sind oft knapp.
- 6Antrag stellen und wartenPersönlich mit Fingerabdrücken. Flüge erst buchen, wenn sie kostenlos umbuchbar oder stornierbar sind.
Checkliste
- ReisepassNoch mindestens drei Monate über das Reiseende hinaus gültig, mit freien Seiten.
- Ausgefülltes AntragsformularDas aktuelle Formular steht auf der Seite der Vertretung.
- Biometrisches Passfoto
- ReisekrankenversicherungFür den ganzen Schengen-Raum, Deckung mindestens 30.000 Euro.
- Nachweis des ReisezwecksZum Beispiel Einladungsschreiben und Belege eurer Beziehung (Chats, Fotos, frühere Treffen).
- Verpflichtungserklärung oder Nachweis der UnterkunftWird bei der Ausländerbehörde des Gastgebers abgegeben, wenn verlangt.
- Nachweis über Geld für die ReiseKontoauszüge der letzten Monate oder Zusage des Gastgebers.
- Nachweis, dass du zurückkehrstArbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag, Familie, Studium.
- Termin gebuchtNur über die offizielle Seite der Vertretung.
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Schreib nie, dass ihr verlobt seid, wenn es nicht stimmt. Falsche Angaben führen zur Ablehnung und können spätere Anträge belasten.